Heute wurde auf der Seite von unsere Kollegen bei TweakPC bekannt gegeben, dass auf Grund einer so genannten Gebrauchsmusterverletzung, TweakPC abgemahnt worden ist.
Dies kam zustande, da TweakPC kurz vor der diesjährigen CeBIT über ein aus Taiwan stammendes Produkt berichtet hatte – doch wie kann so etwas zu einem Gesetzesverstoß führen?
Klingt komisch, ist aber leider so, denn in Deutschland gibt es ein so genannten Patent- und Gebrauchsmustergesetz. Dieses soll verhindern, dass Produkte die bereits durch ein Paten oder einen Gebrauchsmustereintrag geschützt sind, in Deutschland nicht vertrieben oder verwendet werden dürfen. Jedoch hat TweakPC lediglich eine ausführliche Berichterstattung in Form einer Newsmeldung ihren Lesern präsentiert und das scheint jedoch schon zu einer Lizenzverletzung im eigentlichen Sinne geführt zu haben.
Somit ist TweakPC schon der zweite bekannte Fall, der nachdem die Kollegen von Dark-Tweaker kürzlich abgemahnt worden sind, auch betroffen scheint. Man muss sich jedoch die Frage stellen, ob die kürzlich begonnen Abmahnungen nicht für viele Redaktionen das Aus bedeuten, da sich kaum ein Onlinemagazin einen Patentanwalt leisten kann, bevor man News oder auch Artikel veröffentlicht.
Im Falle TweakPC, hat man sich entschlossen, jedoch im gewissen Sinne Einspruch zu erheben, da man eine Unterlassungserklärung unterschreiben sollte, die unsere Kollegen so nicht akzeptieren, da man sich keiner wirklichen Verletzung des Gesetzes bewusst ist.
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